Unfall mit BMW | Felgen nicht eigetragen !WICHTIG
Mitglied seit: 20.06.2005
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Sorry, aber es ist fakt das der Wagen mit nicht eingetragenen Teilen seine Betriebserlaubnis und damit auch seinen Versicherungsschutz verliert, dabei ist es völlig wurscht um welche Teile es sich handelt. Wer da anderer Meinung ist sollte mal mit seiner Versicherung reden. Und nicht eingetragene Felgen sind mit Sicherheit keine Lapalie, wenn das auffällt beim Gutachten, wird es dafür richtig ärger geben. In wie weit dann die Strafe geht liegt ganz alleine an der Kulanz der Versicherungen und an den Anwälten. Oder meint hier jemand tatsächlich das irgendjemand etwas für viel Geld eintragen lassen würde wenn es im Endefekt niemanden interessiert ob´s eingetragen ist oder nicht?
Mitglied: seit 2005
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Hallo Bullit,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall mit BMW | Felgen nicht eigetragen !WICHTIG"!
Gruß
Du verlierst nicht nur den Versicherungsschutz sondern Du fährt ein Auto OHNE Betriebsgenehmigung ... und das ist sehr wohl ein Problem wenn die gegnerische Versicherung das spitz bekommt.
Dabei dürfte es auch keine Rolle spielen ob die Felgen irgendetwas mit dem Unfall zu tun haben oder nicht.
Das ist zwar Formalismus aber es ist so ... der Wagen darf so nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden und den Wagen trotzdem zu fahren ist ein wohl Verstoß gegen die STVZO.
Ob das jetzt wirklich zum Tragen kommt in diesem Falle, also in dem Du nicht der "Unfallversursacher" bist ... das steht auf einem anderen Blatt. Deine Versicherung wird nicht danach krähen, da sie ja nicht zahlen muss.
Ist denn die Schuldfrage geklärt ?
Herrlisch, Höllisch, Hessisch !
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.06.2009
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Unterschiedliche Meinungen wie Tag und Nacht !!!
Ist doch alles Sch***e !!!
Was soll ich denn jetzt machen ????
heute fahr ich zu meiner Versicherung und muss dort alles haargenau Schildern !!
Er hat mir einfach Schlichtweg die Vorfahrt genommen wieso sollte ich also Schuld haben ??
WAS SOLL ICH MACHEN ????
E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;)
Jetzt mal ne logische Frage ...
Hattest Du vor die Felgen eintragen zu lassen (bzw. eine Prüfung nach §19 STVZO durchführen zu lassen) ?
Wenn ja dann mach es einfach (Du musst es sowieso machen ... Gründe siehe oben ;-) ).
Wenn nein dann hoffe ich das Dir nie ein Unfall mit nem Personenschaden passiert an dem Du die Schuld hast (das bringt Dich an den Bettelstab !).
Gibt es ein TÜV-Teilegutachten für die Felgen ?
Vielleicht sogar ne ABE ?
Mein Tipp wäre den Wagen zur Prüfstelle zu fahren und dort die Abnahme der Rad-/Reifenkombination durchführen zu lassen, egal was es kostet ... wie gesagt Du MUSST es sowieso machen lassen und jetzt ist es höchste Eisenbahn dafür.
Wenn Du es wie einige hier im Thread meinen einfach mal auf Dich zukommen lassen willst gehst Du das Risiko ein, das es auffällt UND DU den Schaden an DEINEM WAGEN UND DEM WAGEN DES UNFALLGEGNERS aus DEINER TASCHE zahlst, zusätzlich noch das Bußgeld für die Odnungswidrigkeit etc. ...
Aber das wurde ja auch schon gepostet ...
Also ab zur Dekra, GTÜ oder TÜV und die Sache glattbügeln.
Herrlisch, Höllisch, Hessisch !
Zitat:
Unterschiedliche Meinungen wie Tag und Nacht !!!
Ist doch alles Sch***e !!!
Was soll ich denn jetzt machen ????
heute fahr ich zu meiner Versicherung und muss dort alles haargenau Schildern !!
Er hat mir einfach Schlichtweg die Vorfahrt genommen wieso sollte ich also Schuld haben ??
WAS SOLL ICH MACHEN ????
(Zitat von: hamudi-89)
erwähn doch einfach die felgen nicht!?
mein gott... so ein drama.
wenn jemand dich drauf anspricht, dann sag halt du warst aufm weg zum tüv oder hast das gutachten zu hause...
was willst du denn bei deiner versicherung wenn ich fragen darf?
Verhältnisfrage eben. Wäre der Unfall zu verhindern gewesen, wenn du statt eines lauten Gruppe N Auspuffs das Original montiert hättest? Nein. Ebenso wenig glaube ich, dass man nun durch die Felgen DAS als Argument nehmen könnte als Versicherung nicht zu zahlen. Das hat ja mit dem Unfall nichts zu tun.
Würde mich mal interessieren, was denn nun richtig ist.
"Zudem kann eine Zahlung der Versicherung im Schadenfall nur verweigert werden, wenn nachweislich die nicht zugelassene Sache Grund für den Schaden war."
Das klingt am sinnvollsten - aber ob es so stimmt ;-) ?
Ist das Nichteintragen von Felgen Vorsatz für den Unfall gewesen? Klingt unlogisch, von daher würde nur grobe Fahrlässigkeit in Frage kommen (und somit höchstens quotiert werden) - oder sehe ich das falsch?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.06.2009
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447 Beiträge
@Hellspawn
Ja klar habe ich ein Teilegutachten für die Felgen .
aber wie wäre es wenn ich es einfach so mache :
Ich mach mir Sommerreifen drauf , wenn der Gutachter kommt , sieht er dass ich die original pellen drauf habe .
WENN er aber fragt wieso am unfalltag andere reifen drauf waren sage ich einfach , ich wollte sie eintragen lassen , war auf dem heimweg und dann ist der unfall passiert ???
Finde ich am sinnvollsten ...
E46 325i Cabriolet ;-) auf 19" Blackline Felgen ;)
wie wäre es wenn du gar keine experimente machst und die karre lässt wie sie ist?
den gutachter haste dir doch sicher selber geholt??,
der wird schon nicht zu deinem nachteil irgendwas aufschreiben.
aber ich ahne schon, dass du dir einen von der gegnerischen versicherung hast andrehen lassen ...
Wenn niemand die Reifen und Felgendimensionen aufgeschrieben hat, wo ist dann eigentlich das Problem? Lass die Felgen einfach drauf und wenn dich jemand drauf anspricht dann waren genau DIESE Felgen zum Unfall Zeitpunkt doch gar nicht montiert! ;) die hast du hinterher drauf gemacht!
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
Mitglied seit: 16.02.2010
Sontra
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24 Beiträge
Zum Thema ich weiß nicht was dir da passieren kann, aber wieso sollte die Versicherung den nicht zahlen? Der Unfallhergang hat ja nichts mit der Felge zu tun, sondern falsche Zeit, falscher Ort. Hättest du zu dem Zeitpunkt ne Eingetragene Felge hätte es doch auch gekracht... Finde das total sinnlos wenn die da rummeckern wegen einer nicht eingetragenen Felge.
Wie Du es machst bleibt am Ende Dir überlassen, es gilt wohl: Wo kein Kläger da kein Richter.
Da Deine Versicherung nicht von der Schadensregulierung betroffen ist wird sie nicht danach fragen.
Die gegnerische Versicherung jedoch wird sich ganz sicher den Zulassungsstand des Fahrzeuges interessieren.
@ Felix91 ... ich denke das ist einfach Formalismus. Da spielt es wohl auch keine Rolle ob die Schlappen irgendwas mit dem Unfall zu tun haben. Der Wagen besitzt KEINE Betriebsgenehmigung, keinen Versicherungsschutz und gilt als nicht zugelassen im Bereich der StVZO, daraus ergibt sich sicherlich eine Teilschuld.
Und genau da stell ich mir die Frage Hamudi was Du bezweckst ?
Du MUSST Dir die Rad-/Reifenkombi sowieso eintragen lassen ... oder willst Du das gar nicht ?
Klar wenn Du noch die "alten" Sommerreifen hast und keiner sich die Rad-/Reifenkombi notiert hat wirds auch keinem auffallen wenn Du den Wagen damit begutachten lässt.
Bearbeitet von: Hellspawn am 28.04.2010 um 15:43:55
Bearbeitet von: Hellspawn am 28.04.2010 um 15:45:02
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